ASR A3.7 – Raumakustik wird gesetzlich verankert
Die neue „Technische Regel für Arbeitsstätten – Lärm“ ASR A3.7 tritt in Kraft und ist ab Mai 2018 fester Bestandteil […]
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„Die Gesundheit der Anwohner sei von nachgeordneter Priorität. […]“
Ob sich das mal noch ändern wird? Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.
Ohne weitere Kommentare hier die Artikel zum Thema:
https://www.sueddeutsche.de/politik/tempolimit-motorraeder-laerm-1.5841001
und
https://www.sueddeutsche.de/reise/motorraeder-laerm-auspuff-1.5822673