Schutz vor Lärm am Arbeitsplatz
Laute Produktionshallen sind gesundheitsgefährdend und können zu irreversiblen Hörschäden führen. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Arbeitnehmer ist zwingend erforderlich. Darüber hinaus unterliegen seit Mai 2018 alle Arbeitsstätten, in denen eine Sprachkommunikation stattfindet gesetzlichen Richtlinien zur Raumakustik (z.B. Büros, Kindergärten und Arztpraxen ).
Doch wie können diese akustischen Werte präzise ermittelt werden und welche Maßnahmen sind zu ergreifen, um der Gesetzgebung zu entsprechen und die Arbeitnehmer zu schützen?
Auri Akustik hilft Ihrem Unternehmen bei diesen Fragestellungen des Arbeitsschutzes und erarbeitet mit Ihnen gemeinsam Lösungen:
- Normkonforme Ermittlung und Einordnung der akustischen Gegebenheiten am Arbeitsplatz (LärmVibrationsArbSchV und ASR A3.7):
- Lärmexposition
- Beurteilungspegels
- Nachhallzeit
- Erstellung eines passenden Maßnahmenkatalogs zum Schutz der Arbeitnehmer an lärmbelasteten Arbeitsplätzen:
- Technische Schall-Schutzmaßnahmen
- Persönliche Schall-Schutzmaßnahmen
- Schulungen und Seminare zur Fachkunde „Lärm“ nach DGUV Grundsatz 309-010
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