Die akustische Umgebung kann eine Gefahr für den Menschen darstellen, weshalb in jedem Arbeitsumfeld die Beschäftigten geschützt werden müssen. Egal ob Fabrikhalle, Büro oder Kindergarten: Der Arbeitgeber ist verpflichtet die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, um Hörschäden und psychische Gesundheitsgefährdungen der Angestellten zu vermeiden.
Nur, wie kann objektiv festgestellt und
beurteilt werden ob eine Gefährdung durch Lärm vorliegt? Welche Maßnahmen sind
sinnvoll und können ergriffen werden? Die
Beantwortung dieser Fragen erfordert die Fachkunde der Messung und Beurteilung
von Lärm am Arbeitsplatz und geht weit über einfache, orientierende Messungen
des Schallpegels hinaus!
Da der respektvolle Umgang mit Mensch und Natur in unserer Firmenphilosophie verankert ist, ist es für uns selbstverständlich, unseren Beitrag zu einer lärmärmeren Umgebung zu leisten. Aus diesem Grund freuen wir uns Seminare zur „Fachkunde zur Gefährdungsbeurteilung und Durchführung von Lärmmessungen nach LärmVibrationsArbSchV (DGUV Grundsatz 309-010)“ durchführen zu können, wie für die Rau Arbeitsschutz GmbH & Co. KG. Im Rahmen dieser viertägigen Fortbildung wurden von Dr.-Ing. Benedikt Kohout alle Facetten der Messtechnik und Gefährdungsbeurteilung theoretisch erörtert, Fallstricke diskutiert, praktische Messübungen im Betrieb durchgeführt und eine exaktes Vorgehen bei der Dokumentation erarbeitet.
Auri Akustik dankt der Rau Arbeitsschutz GmbH & Co. KG, beglückwünscht alle Teilnehmer zur bestanden Prüfung und freut sich über den Zuwachs an Expertise 🙂
Mit großer Freude gratulieren wir Sebastian Krieger zu seinem erfolgreichen Bachelor Abschluss im Fach Facility Management an der TU Kaiserslautern! Es […]
Hoher politischer Besuch von Frau Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) und Herrn Dr. Christian Jung (FDP Baden-Württemberg) bei Auri Akustik in Huttenheim am vergangenen […]