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ASR A3.7 – Raumakustik wird gesetzlich verankert

ASR A3.7 Lärm

Die neue „Technische Regel für Arbeitsstätten – Lärm“ ASR A3.7 tritt in Kraft und ist ab Mai 2018 fester Bestandteil der Arbeitsstättenverordnung.

Langsam aber sicher kommt die Raumakustik auch mit konkreten Zahlenwerten in den gesetzlichen Richtlinien an.

Das freut uns sehr 🙂

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