Schutz vor Lärm am Arbeitsplatz
Laute Produktionshallen sind gesundheitsgefährdend und können zu irreversiblen Hörschäden führen. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Arbeitnehmer ist zwingend erforderlich. Darüber hinaus unterliegen seit Mai 2018 alle Arbeitsstätten, in denen eine Sprachkommunikation stattfindet gesetzlichen Richtlinien zur Raumakustik (z.B. Büros, Kindergärten und Arztpraxen ).
Doch wie können diese akustischen Werte präzise ermittelt werden und welche Maßnahmen sind zu ergreifen, um der Gesetzgebung zu entsprechen und die Arbeitnehmer zu schützen?
Auri Akustik hilft Ihrem Unternehmen bei diesen Fragestellungen des Arbeitsschutzes und erarbeitet mit Ihnen gemeinsam Lösungen:
- Normkonforme Ermittlung und Einordnung der akustischen Gegebenheiten am Arbeitsplatz (LärmVibrationsArbSchV und ASR A3.7):
- Lärmexposition
- Beurteilungspegels
- Nachhallzeit
- Erstellung eines passenden Maßnahmenkatalogs zum Schutz der Arbeitnehmer an lärmbelasteten Arbeitsplätzen:
- Technische Schall-Schutzmaßnahmen
- Persönliche Schall-Schutzmaßnahmen
- Schulungen und Seminare zur Fachkunde „Lärm“ nach DGUV Grundsatz 309-010
Zum Thema
Auri Akustik Reisetipp: Eine weitere akustische Perle
Tiefgarage CONTIPARK des Rhein-Main-Congress-Centers Wenn der Raum nicht zur Akustik passt: Diese Tiefgarage in Wiesbaden zeigt eindrucksvoll was Raumakustik alles […]
Eine Dekade ist schon vorbei… und wir reiten die Wellen immer weiter. Zur Feier mit allen unseren Freunden der goldenen […]
Am 30.04.2025 ist der Tag gegen Lärm mit dem Motto „Ruhe rockt“Es gibt wieder Vorträge und Aktionen. Mehr Infos sind […]